05.06.2024
Zum Schutz aller Nutzer der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze müssen diese vom Bewuchsüberhang befreit werden. Allerdings gibt es auch ein Schneideverbot, welches beachtet werden muss.
Der öffentliche Verkehrsraum muss frei von Pflanzen und anderen Dingen gehalten werden. Die Eigentümer stehen in der Verantwortung und in der Pflicht die Pflanzen stetig so zurückzuschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig ihre Grundstücksgrenze und nehmen Sie entsprechende Form- und Pflegeschnitte vor.
Sollten größere Rückschnitte von Nöten sein, müssen Sie sich aufgrund des Schneideverbots zunächst auf kleinere Maßnahmen beschränken und dann im Oktober die entsprechenden größeren Maßnahmen nachholen.
Nähere Informationen können Sie den bereits erschienen Artikeln hier entnehmen.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger