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Die Gemeinde informiert - Bewuchsüberhang

02.11.2022
Zum Schutz aller Nutzer der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze müssen diese vom Bewuchsüberhang befreit werden.

Was ist Bewuchsüberhang?

Unter dem Begriff „Bewuchsüberhang“ versteht man sämtliche Pflanzen, sowie…

  • Äste,
  • Zweige,
  • Triebe,
  • Sträucher und
  • sonstige Pflanzenteile,

… welche über die eigene Grundstücksgrenze hinausragen und in öffentlichen Bereich hineinwachsen.

Muss ich den Überhang meiner Pflanzen selbst beseitigen?

Ja! Denn als Grundstückseigentümer/in sind Sie dazu verpflichtet, oben genannte Pflanzenteile zu entfernen, sobald sie über das eigene Grundstück hinauswachsen.

Warum muss ich den Überhang entfernen?

In erster Linie geht es darum, zu verhindern, dass die Pflanzen in den Bereich von Straßen und Gehwegen wachsen. Nur so kann die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden.

Welche Gefahren und Probleme können entstehen?

Äste, Sträucher oder Büsche, welche auf den Bordstein ragen, zwingen Fußgänger oft auf die Straße auszuweichen. Nicht nur für Kinder oder ältere Menschen ist das eine große Gefahr! Denken Sie auch an Rollstühle und Kinderwägen, die mehr Platz als ein einzelner Fußgänger in Anspruch nehmen.

Sobald der Überhang in den Bereich der Straße wächst, werden vor allem große Fahrzeuge stark beeinträchtigt. Dabei geht es nicht nur um LKWs oder Transporter, sondern auch um Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste!

Diese können durch den Bewuchs beschädigt oder aufgehalten werden. Im Ernstfall kosten diese Schäden bzw. Behinderungen wertvolle Zeit!

Durch aus dem Grundstück ebenerdig herauswachsende Pflanzen oder auf dem Gehweg wachsende Gräser oder Unkraut wird der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen. Unter anderem verschieben sich die Steine und es entstehen Unebenheiten, die aufwändig korrigiert werden müssen.

Wie schneide ich meine Pflanzen ordnungsgemäß?

Die Pflanzen müssen wie in der dargestellten Zeichnung zurückgeschnitten werden. Über der Straße, sowie über einem Teil des Gehwegs (s. Skizze) müssen 4,50 Meter vom Bewuchs freigehalten werden, über dem restlichen Gehweg 2,50 Meter.

Was passiert, wenn ich vergesse den Bewuchs zurückzuschneiden?

In der Regel erhalten Sie von der Gemeinde einen Hinweisbrief, dass Sie Ihre Pflanzen zurückschneiden müssen. Denken Sie auch daran, dass es bei Fahrzeug- oder Personenschäden auf Grund des Überhanges zu Schadensersatzforderungen kommen kann. Um dies zu verhindern und somit die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden, bitten wir Sie Ihre Pflanzen immer rechtzeitig zurückzuschneiden.

Was muss beim Zurückschneiden beachtet werden?

Beim Zurückschneiden muss das Schneideverbot beachtet werden. Zum Schutze der Umwelt und der Artenvielfalt dürfen Pflanzen im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September nicht entfernt oder bis auf „den Stock“ zurückgeschnitten werden.

Erlaubt sind jedoch Pflegeschnitte, wenn sich im Gehölz keine Vogelnester befinden.

 

Bitte beachten Sie deshalb:

Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Schneiden der Pflanzen an den Grundstücksgrenzen. Denken Sie auch daran, dass die Pflanzen erst ab März austreiben. Ein Rückschnitt von Ästen und Zweigen bis auf die Grundstücksgrenze reicht somit unter Umständen nicht aus um Bewuchsüberhang langfristig vorzubeugen! Denken Sie auch stets an notwendige Pflegeschnitte.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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