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27.11.2019
Am 1. Dezember 2019 wird das Rathaus beflaggt.
Jedes Jahr werden im Freistaat Bayern an festgelegten Tagen die staatlichen Gebäude beflaggt. In Niedernberg wird dann an bundesweiten Feiertagen die Bundesflagge und an Feiertagen des Freistaats Bayern die Landesflagge gesetzt. Zu besonderen örtlichen Anlässen wird die Flagge der Gemeinde Niedernberg gesetzt.
Am 1. Dezember 2019 wird das Rathaus der Gemeinde Niedernberg mit der Bayernflagge beflaggt.
Die heute gültige bayerische Verfassung ist nach den Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 bereits die vierte Verfassung des Freistaats Bayern. Bei einer Wahlbeteiligung von 75,7 % stimmten am 01.12.1946 70,6 % der die Wählerinnen und Wähler im Rahmen eines Volksentscheids der neuen Verfassung zu.
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Kategorien: Gemeinde & Bürger, Amtliche Mitteilungen