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Die Gemeinde informiert - Abrechnungsbescheid über Benutzungsgebühren

06.06.2019
Heute erklären wir Ihnen, wie sich die (Ab-)Wassergebühren zusammensetzen.

Bis zum 30.04.2019 wurden in allen Haushalten die Wasserzählerstände ausgelesen. Zurzeit gehen die Abrechnungsbescheide über die Benutzungsgebühren raus, in denen die genaue Berechnung der Gebühren festgesetzt ist.

Anhand des folgenden Beispiels erklären wir Ihnen, wie sich die Beträge zusammensetzen:

1. Schritt: „Berechnung des Verbrauches“

Auf Seite 2 des Bescheids sehen Sie unter „Berechnung des Verbrauches“, wie sich der Zählerstand im Zeitraum vom 01.05.2018 bis 30.04.2019 verändert hat. In diesem Beispiel hat er sich von 111 m3 auf 183 m3 erhöht. Somit wurden in dieser Zeit 72 m3 Wasser verbraucht.

 

2. Schritt: „Berechnung der Wasserverbrauchs- und Schmutzwassergebühr“

Ebenfalls auf Seite 2 des Bescheides finden Sie die Berechnung. Die Gebühr für den Wasserverbrauch beträgt gemäß Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung 1,16 €/m3 (netto) und die Schmutzwassergebühr beträgt 3,80 €/m3. Diese Beträge werden mit dem Wasserverbrauch, in diesem Fall von 72 m3, multipliziert und man erhält den Nettobetrag.

 

3. Schritt: „Berechnung der Grundgebühr“

Die Grundgebühr für die Zählereinheit ist in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung auf 7,20 € festgesetzt.

 

4. Schritt: „ Berechnung der Wassergebühren“

Die ermittelten Werte auf der 2. Seite des Bescheids können aus der Übersicht auf der ersten Seite entnommen werden.

Die Wassergebühr in Höhe von 83,52 €, welche beim 2. Schritt berechnet wurde, und die festgesetzte Grundgebühr in Höhe von 7,20 € (3. Schritt) werden addiert und die Umsatzsteuer von 7 % wird draufgerechnet. Somit ergibt sich ein Betrag in Höhe von 97,07 € brutto. Im vergangenen Jahr wurde ein Abschlag in Höhe von 75,00 € brutto bezahlt. Aus der Differenz der beiden Beträge ergibt sich eine Nachzahlung für den Wasserverbrauch in Höhe von 22,07 € brutto.

5. Schritt: „Berechnung der Abwassergebühren“

Auf die Abwassergebühr in Höhe von 273,60 €, welche ebenfalls beim 2. Schritt berechnet wurde, wird keine Mehrwertsteuer festgesetzt. Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 213,00 € brutto bezahlt. Aus der Differenz der beiden Beträge ergibt sich eine Nachzahlung für Abwasser in Höhe von 60,60 € brutto.

6. Schritt: „Berechnung der Nachzahlung“

Insgesamt ist ein Betrag in Höhe von 370,67 € zu zahlen (Bruttobetrag der Wassergebühren 97,07 € plus Bruttobetrag der Abwassergebühren 273,60 €). Da insgesamt bereits 288,00 € bezahlt wurden (Abschlag Wasser 75,00 € plus Abschlag Abwasser 213,00 €), müssen noch 82,67 € nachgezahlt werden.

Dieser Seite kann ebenfalls entnommen werden, ob die Gebühr von Ihrem Konto abgebucht wird, oder ob Sie die Gebühr überweisen müssen.

7. Schritt: „Berechnung der Vorauszahlung“

Auf Basis dieser Abrechnung wird die Vorauszahlung für die kommenden zwölf Monate berechnet. Hierfür wird der Abrechnungsbetrag (in diesem Fall in Höhe von 370,67 €) geviertelt. Somit ergibt sich ein Vorauszahlungsbetrag in Höhe von 92,00 € (370,67 € / 4 = 92,67 €, Rundung auf 92,00 €). Dieses Viertel ist als Vorauszahlung an den drei Stichtagen (01.08., 01.11. und 01.02.) fällig. Der Restbetrag wird mit der Endabrechnung verrechnet.

 

 

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

 

 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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