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Die Gemeinde imformiert - Wald- und Grasbrandgefahr

02.05.2019
In unserer Region herrscht hohe Wald- und Grasbrandgefahr.

Durch die anhaltende Trockenheit in den letzten Wochen hat die Wald- und Grasbrandgefahr stark zugenommen. Die Gefährdungsstufe der Waldbrandgefahr liegt bei uns zurzeit bei Stufe 4 bis 5 (mittlere bis hohe Gefahr). Die Gefährdungsstufe der Grasbrandgefahr liegt bei Stufe 5 (sehr hohe Gefahr).

In dem Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober ist das Rauchen sowie jedes offene Feuer im Wald unabhängig von der Waldbrandgefahr verboten (Artikel 17 Bayerisches Waldgesetz).

Nur ein winziger Funke kann bei dieser Trockenheit einen Brand auslösen. Auch haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Sie keine Glasflaschen bzw. Glasscherben liegen lassen, da diese mit der bündelnden Sonneneinstrahlung Gräser entzünden können. Ebenso sollten Sie ihr Auto nicht auf einer trockenen Wiese parken, da die heißen Fahrzeugteile die ausgetrockneten Gräser in Brand setzen könnten.

Wer in der Zeit (vom 1. März bis zum 31. Oktober) eine Zigarette im Wald raucht, muss damit rechnen, dass er eine Strafe bekommt.

Auch das Grillen mit Kohle kann zu einem Bußgeld führen. Grundsätzlich muss ein Feuer im Freien mindestens 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen, mindestens 25 m von leicht entzündbaren Stoffen und mindestens 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen entfernt sein.

Wenn jemand die Feuerwehr vorsätzlich oder fahrlässig alarmiert, ist dieser zum Ersatz der Kosten verpflichtet (Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz).

Hier können sie die aktuellen Meldungen über die Waldbrandgefahr nachschauen:

http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html

Hier können sie die aktuellen Meldungen über die Grasbrandgefahr nachschauen:

http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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