Wahlen aktuell
Mehr zur Bundestagswahl
31.08.2017
Wie wird der Bundestag gewählt? Wie werden die Sitze im Bundestag verteilt und wie viele Stimmen hat man bei der Wahl? Wen wähle ich mit meinen Stimmen?
Wie wird der Bundestag gewählt?
Der Bundestag wird alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Insgesamt gibt es 598 Sitze im Bundestag, die sich aber durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen können. Deswegen sind derzeit 630 Abgeordnete im Bundestag.
Wie werden die Sitze im Bundestag aufgeteilt?
Die Anzahl der Sitze im Bundestag je Bundesland sind abhängig von der Einwohnerzahl des jeweiligen Landes. Berechnet werden die Sitze nach dem Verfahren Sainte-Laguë. Hierbei ergibt sich ein Verteilungsschlüssel, dieser wird anschließend mit der Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes multipliziert. So erhält man die Zahl der Sitze, die dem entsprechenden Bundesland zustehen. Je mehr Einwohner ein Land hat, desto mehr Sitze erhält dieses im Bundestag. Anschließend werden diese Sitze auf die einzelnen Parteien des jeweiligen Bundeslandes anhand der Zweitstimme verteilt.
Wie viele Stimmen hat man und wen wählt man damit?
Jeder Wähler hat 2 Stimmen, die Erst- und die Zweitstimme. Die Hälfte der Abgeordneten wird mit der Erststimme, die andere Hälfte mit der Zweitstimme gewählt.
Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise, die gleichmäßig aufgeteilt sind. Somit werden 299 Abgeordnete durch die Erststimme in den Bundestag gewählt (Direktmandate) und es sind alle Regionen im Bundestag vertreten. Die Personen mit den meisten Stimmen je Wahlkreis (relative Mehrheit) ziehen direkt in den Bundestag ein unabhängig von den Zweitstimmen der Partei.
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Die Parteien haben vor der Wahl sogenannte Landeslisten erstellt, auf denen Personen aufgeführt sind, die in den Bundestag einziehen wollen. Wie viele Personen einer Partei in den Bundestag einziehen hängt von den Stimmen ab, die die Partei bei der Wahl erhält. Die Zweitstimme entscheidet somit, wie viele Sitze die einzelnen Parteien erhalten. Voraussetzung, dass die Parteien die Sitze erhalten, ist, dass sie mindestens 5 % der Stimmen (Fünf-Prozent-Hürde) oder 3 Direktmandate erhalten. Hat eine Partei die 5 % nicht erreicht und weniger als 3 Direktmandate, erhält sie nur die Sitze für die Direktmandate (Erststimme). Wenn die Sitzzahl der Partei ermittelt wurde, wird von dieser die Anzahl der Direktmandate abgezogen. Die übrigen Sitze werden an die Kandidaten von den vorher festgelegten Landeslisten vergeben und zwar in der Reihenfolge, wie sie auf der Liste aufgeführt sind.
Beispiele:
1. Die Partei XY hat an der Wahl 4 % der Zweitstimmen erhalten und ihr würden demnach 20 Sitze im Bundestag zustehen. Partei XY hat 2 Direktmandate durch die Wahlkreise erhalten. Somit hat sie unter 5 % der Zweistimmen und auch unter 3 Direktmandaten. Somit ziehen von der Partei XY nur die beiden Abgeordneten mit den Direktmandaten in den Bundestag ein.
2. Die Partei XY hat an der Wahl 4 % der Zweitstimmen erhalten und ihr würden demnach 20 Sitze im Bundestag zustehen. Partei XY hat 3 Direktmandate durch die Wahlkreise erhalten. Somit hat sie unter 5 % der Zweistimmen, aber 3 Direktmandate. Deshalb erhält sie alle 20 Sitze und es ziehen 20 Abgeordnete (3 Direktmandate und 17 Abgeordnete von der Landesliste) der Partei XY in den Bundestag ein.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten Nur noch 3 Wochen bis zur Wahl!
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen