22.08.2017
Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl!
Am 24.09.2017 findet die Bundestagswahl statt. Hierfür können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich oder online über die Gemeindehomepage (www.niedernberg.de über den Button „Bundestagswahl 2017“ oder alternativ über Gemeinde & Bürger/Wahlen) beantragen. Alternativ können Sie auch den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte nutzen. Diesen können Sie ausgefüllt wieder im Rathaus (Hauptstr. 54, 63843 Niedernberg) einwerfen.
Stellen Sie den Antrag für eine andere Person, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich (per Wahlbenachrichtigungskarte oder Brief) möglich, jedoch nicht elektronisch!
Wohin werden die Briefwahlunterlagen versandt?
Wir versenden Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Wohnanschrift; auf Ihren Antrag hin können die Unterlagen auch an eine andere Anschrift versandt werden. Auch gibt es die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abzuholen, dann haben Sie die Möglichkeit direkt zu wählen und die Unterlagen wieder abzugeben.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Briefwahlunterlagen können ab 13.08.2017 beantragt werden. Die letzte Möglichkeit ist am Freitag, den 22.09.2017, bis 18 Uhr. An diesem Tag ist für diesen Zweck das Rathaus bis 18 Uhr besetzt, so dass hier nochmal jeder vorbeikommen und Briefwahlunterlagen beantragen kann. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.
Die online-Beantragung über die Gemeindehomepage ist nur bis 20.09.2017 um 12 Uhr möglich.
Bis wann müssen die Wahlbriefe wieder abgegeben werden?
Die Abgabe der Wahlbriefe muss bis spätestens Sonntag, den 24.09.2017 18:00 Uhr erfolgt sein. Sie können im Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder dort persönlich abgegeben werden. Am Wahltag können Wahlbriefe zusätzlich in den Wahlräumen eingereicht werden.
Noch Fragen?
Gerne können Sie sich bei Fragen zur Bundestagswahl an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden. Diese helfen Ihnen gerne weiter! Auch können wir Ihnen gerne persönlich die notwendigen Schritte zu einer gültigen Stimmabgabe erläutern und Ihnen hierbei behilflich sein.
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen