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Bundestagswahl 2025; Antragsformular für Deutsche im Ausland

28.11.2024
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen, Amtliche Mitteilungen

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