23.02.2018
Wer ist alles Mitglied im Wahlausschuss? Was sind die Aufgaben der Wahlvorstände?
Der Wahlausschuss
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem, vier Beisitzern mit jeweils einer stellvertretenden Person von denen einer das Amt des Schriftführers innehat.
Zu den Aufgaben des Wahlausschusses zählen z. B. der Beschluss über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis. Außerdem kann dieses Organ Stimmergebnisse, Auswertungen der Stimmzettel und Entscheidungen von den Wahlvorständen und dem Briefwahlvorstand berichtigen. Der Wahlausschuss verhandelt in Sitzungen.
Der Wahlleiter macht bekannt, welche Wahl wann und wo durchgeführt wird. Er fordert die Bürgerinnen und Bürger auf, Wahlvorschläge einzureichen und gibt bekannt, wie viele Vorschläge eingereicht wurden. Des Weiteren prüft er die Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit. Am Wahltag verkündet er das Wahlergebnis.
Die Beisitzer stimmen bei Sitzungen des Wahlausschusses mit ab und der Schriftführer führt ein Protokoll über die Sitzungen.
Die Wahlvorstände
Pro Stimmbezirk gibt es einen Wahlvorstand, welcher aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, einem stellvertretenden Wahlvorsteher, mindestens drei Beisitzern, einem Schriftführer und dessen Stellvertreter besteht.
Der Wahlvorstand als Ganzes leitet die Durchführung der Abstimmung, entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und stellt das Abstimmungsergebnis für seinen Stimmbezirk fest. Des Weiteren beschließt er über die Zulassung oder Zurückweisung von Wählern, bei denen Beanstandungsgründe vorliegen.
Der Wahlvorsteher eröffnet und schließt die Abstimmung und sorgt für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
Die Stellvertretung des Wahlvorstehers übernimmt die Aufgaben des Wahlvorstehers, wenn dieser abwesend ist.
Der Schriftführer fertigt eine Niederschrift über den Wahltag und die Auszählung an.
Die Aufgabe der Beisitzer ist z. B. das Wählerverzeichnis zu führen, die eingegangenen Wahlbenachrichtigungskarten zu kontrollieren, die Stimmzettel rauszugeben und die Stimmen auszuzählen.
Der Briefwahlvorstand
Für einen Briefwahlbezirk gibt es einen Briefwahlvorstand, welcher aus einem Briefwahlvorsteher als Vorsitzendem, einem stellvertretenden Briefwahlvorsteher, mindestens drei Beisitzern, einem Schriftführer und dessen Stellvertreter besteht.
Die Aufgaben des Briefwahlvorstands sind analog zu den Aufgaben des Wahlvorstands, wobei hier noch beim Öffnen der Wahlbriefe auf die Gültigkeit der Wahlscheine geachtet wird. Somit leitet dieses Organ die Auszählung der Briefwahl, entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen, entscheidet über die Zulassung oder die Zurückweisung von Wahlbriefen, die Anlass zu Bedenken geben und stellt das Ergebnis der Briefwahl fest.
Die Mitglieder des Briefwahlvorstands führen dieselben Aufgaben wie die Mitglieder der Wahlvorstände aus.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
noch 1 Woche bis zur Wahl
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen