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25.01.2018
Heute erfahren Sie, wie der Stimmzettel aussieht und wann Ihre Stimme ungültig ist.
Wie sieht ein Stimmzettel aus?
Der Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters besteht aus weißem Papier. In der Mitte ist der Kandidat, der sich beworben hat, aufgeführt. Diesen können Sie in eindeutiger Weise kennzeichnen, indem Sie ihn hinter seinem Namen in dem Kreis ankreuzen. Da es nur einen Bewerber gibt, können Sie unterhalb eine andere wählbare Person handschriftlich eintragen.
Wer ist eine andere wählbare Person?
Wählbar ist, wer am Wahltag (04.03.2018)
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- zwischen 18 und 65 Jahren alt ist und
- nicht durch einen besonderen Grund vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z. B. wer sich aufgrund
einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft befindet).
Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch gewählt werden, wer weder eine Wohnung, noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde hat.
Wann ist eine Stimme ungültig?
Eine Stimme ist ungültig, wenn
- der Kandidat angekreuzt und zusätzlich eine andere wählbare Person notiert wurde,
- das Kreuz nicht eindeutig im Feld des Kandidaten platziert ist,
- die Daten der notierten Person nicht vollständig oder unrichtig sind,
- Sie Bemerkungen auf dem Zettel notiert haben oder
- gar nichts angekreuzt/notiert wurde.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
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Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen