01.03.2018
Diese Woche findet in Niedernberg die Bürgermeisterwahl statt.
Wer darf am Wahltag wählen?
Wählen darf, wer am Wahltag
- Unionsbürger ist (Unionsbürger sind alle Deutschen, sowie die Staatsangehörigen der übrigen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union),
- das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat,
- seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis den gewöhnlich Aufenthalt hat (d. h. wer in Niedernberg
gemeldet ist. Bei Personen, die in mehreren Gemeinden gemeldet sind, gilt der Hauptwohnsitz) und
- nicht durch einen besonderen Grund vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z. B. wer sich aufgrund einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft befindet).
Wann und wo ist die Bürgermeisterwahl?
Am 04.03.2018 findet die Wahl des Bürgermeisters in der Grundschule statt.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und kommen Sie zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr in die Grundschule, Pfarrer-Seubert-Straße 9. Die Wahllokale befinden sich in der Mensa und der Aula, die Auszählung der Briefwahl erfolgt in der Grundschule in Zimmer 1.6.
Die Schule erreichen Sie über die Pfarrer-Seubert-Straße oder den Tafelweg sowie über den Fußweg bei der Ampel in der Römerstraße. Um in die Wahlräume zu gelangen, nutzen Sie den barrierefreien Eingang der Mittagsbetreuung.
Sie können auch gerne an der Auszählung um 18:00 Uhr teilnehmen.
Nicht vergessen!
Um wählen zu können, müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte (die Ihnen zu geschickt wurde) oder Ihren Personalausweis mitbringen!
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Die Woche der Wahl!
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen