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01.02.2018
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Hierzu erhalten Sie heute nähere Infos.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Die Briefwahl kann nur von Wahlberechtigten beantragt werden, die in das Wählerverzeichnis1 eingetragen sind und eine Wahlbenachrichtigungskarte1 erhalten haben.
Die Briefwahlunterlagen können Sie persönlich, schriftlich, mithilfe der Wahlbenachrichtigungskarte oder online über das Bürgerserviceportal unter www.niedernberg.de – Gemeinde & Bürger – Wahlen anfordern. Alternativ leitet Sie der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte direkt auf das online-Portal weiter.
Falls Sie für einen Angehörigen (z. B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahldokumente abholen möchten, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese finden Sie auf der Rückseite der jeweiligen Wahlbenachrichtigungskarte.
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen mittels Wahlbenachrichtigungskarte muss diese unbedingt unterschrieben sein. Eine Begründung, warum Sie sich für die Briefwahl entschieden haben, müssen Sie nicht angeben.
Anschließend bekommen Sie die benötigten Briefwahlunterlagen, die aus einem Wahlschein, zwei Umschlägen und einem Stimmzettel bestehen, zugeschickt.
Welcher Zettel muss in welchen Umschlag?
Wenn Sie den Stimmzettel gekennzeichnet haben, wird dieser gefaltet und in den weißen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag muss zugeklebt werden. Anschließend muss die „Versicherung an Eides statt“ (damit versichert man, dass man den Stimmzettel selbst ausgefüllt hat) auf dem Wahlschein unterschrieben werden. Der Stimmzettelumschlag sowie der Wahlschein kommen in den roten Wahlbriefumschlag. Auch der Wahlbriefumschlag wird zugeklebt.
Wohin mit meinem Wahlbrief?
Den fertigen roten Wahlbrief (der den weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein enthält) können Sie entweder bei der Gemeinde einwerfen oder persönlich im Rathaus abgeben. Dieser Briefumschlag muss bei der Gemeinde Niedernberg, spätestens am Wahltag, den 04.03.2018, bis 18:00 Uhr eingehen.
1Die nähere Erläuterung hierzu finden Sie in einem der folgenden Artikel dieser Serie.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Noch 4 Wochen bis zur Wahl!
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen