21.12.2017
Wie kann ich einen Wahlvorschlag abgeben?
Wie gibt man einen Wahlvorschlag ab?
Die Wahlvorschläge müssen spätestens um 18 Uhr des 52. Tages vor dem Wahltag (11.01.2018) eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt können die eingereichten Vorschläge nicht mehr zurückgenommen werden.
Wenn jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nur ein oder kein Wahlvorschlag eingereicht wurde verlängert sich diese Frist bis 18 Uhr des 45. Tages vor dem Wahltag (18.01.2018).
Was ist, wenn es keinen Gegenkandidaten gibt?
Wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt, kann der Wähler die bewerbende Person wählen, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnet.
Jedoch kann man auch eine andere wählbare Person wählen, indem man sie eindeutig handschriftlich auf dem Stimmzettel einträgt. Dies gilt auch, wenn kein Wahlvorschlag vorliegt.
Wann ist der Wahlvorschlag ungültig?
Beispiele für die Ungültigkeit eines Wahlvorschlags sind, wenn
· er nicht rechtzeitig eingereicht wurde,
· er nicht von der vorgeschriebenen Zahl Wahlberechtigter unterschrieben ist,
· die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nicht beigebracht wurde oder sie nicht die
vorgeschriebenen Angaben und Unterschriften enthält,
· die Anwesenheitsliste der Aufstellungsversammlung nicht beigelegt ist oder
· die sich bewerbende Person bei Bürgermeisterwahlen nicht wählbar ist.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten noch 10 Wochen bis zur Wahl!
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen