17.01.2018
Aktives Wahl- und Stimmrecht
Heute erhalten Sie Informationen darüber, wer bei der Bürgermeisterwahl wahlberechtigt ist, was aktives Wahlrecht bedeutet und wer das Stimmrecht ausüben darf.
Aktives Wahlrecht:
Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Wahlberechtigten, bei einer Wahl zu wählen.
Wählen darf, wer am Wahltag (04.03.2018)
- Unionsbürger ist (Unionsbürger sind alle Deutschen, sowie die Staatsangehörigen der übrigen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.),
- das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat,
- seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis den gewöhnlich Aufenthalt hat (d. h. wer in
Niedernberg gemeldet ist. Bei Personen, die in mehreren Gemeinden
gemeldet sind, gilt der Hauptwohnsitz) und
- nicht durch einen besonderen Grund vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z. B. wer sich aufgrund einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft befindet).
Stimmrecht
Das Stimmrecht kann ausüben, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
noch 6 Wochen bis zur Wahl!
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen