28.02.2024
Bereits mit dem Antrag auf Briefwahl für die Hauptwahl haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl zu beantragen.
Im Falle einer Stichwahl werden Ihnen die bereits mit der Hauptwahl beantragten Briefwahlunterlagen bis spätestens zum 11.03.2024 zugestellt.
Sollten Sie für die Stichwahl noch keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie diese noch bis spätestens Freitag, 15.03.2024, 15:00 Uhr beantragen.
Kategorien: Gemeinde & Bürger