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28.03.2018
Heute informieren wir Sie über die Beschriftung von Briefkästen.
In Deutschland ist es keine Pflicht, ein Namensschild an den Briefkasten anzubringen. Jedoch ist es sinnvoll die Briefkästen zu beschriften, damit die Post an die richtige Adresse zugestellt werden kann. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auch die Namen von Mitbewohnern mit anderem Nachnamen, Mietern, oder Ähnlichen auf den Briefkästen mit anzugeben. Ist kein Namensschild am Briefkasten vorhanden oder fehlt ein entsprechender Namenshinweis, ist der Postzusteller nicht verpflichtet, die Post einzuwerfen. Auch die Gemeindeverwaltung kann Briefe nur in beschrifteten Briefkästen zustellen.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Amtliche Mitteilungen