25.09.2024
Ab 01.09.2024 bis einschließlich 30.09.2024 können die diesjährigen Brennholzbestellungen eingereicht werden.
Die Höchstbestellmenge beträgt pro Haushalt 5 Festmeter. Die Gemeinde behält sich vor, die Höchstabgabemenge bei großem Andrang herabzusetzen.
Die Zuteilung erfolgt per Losverfahren, bei dem nur die Bestellungen, welche innerhalb des Bestellzeitraums (September) eingegangen sind, berücksichtigt werden können. Besteller, die in der zurückliegenden Periode keine Zuteilung erhalten haben werden in der kommenden Periode bevorzugt. Eine Zuteilung kann jedoch weiterhin nicht zugesichert werden, da dies von der Einschlag- sowie Bestellmenge abhängig ist.
Alle weiteren Informationen können dem Bestellschein entnommen werden.
Die Gemeinde Niedernberg kann vorab keine Aussage treffen, wann die Zuteilung erfolgt. Dies hängt von mehreren Faktoren (Witterung, Personal, etc.) ab, welche nicht von uns beeinflusst werden können. Ggf. ist eine Zuteilung auch erst im Frühjahr/Sommer 2025 (Laubaustrieb) möglich. Wir bitten von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte überprüfen Sie Ihren derzeitigen Brennholzvorrat bevor Sie Ihren Bestellschein abgeben. Bedenken Sie bei der Angabe Ihrer Bestellmenge, dass gelagertes Brennholz ab dem 3. Jahr jährlich bis zu 5 % seines Heizwertes verliert. Bei nicht sachgerechter Lagerung sogar noch mehr. Vor der Auslieferung der Bestellungen wird der Forstbetrieb prüfen, ob das bereit gestellte Holz noch den Qualitätskriterien von „normalem“ Brennholz entspricht.
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