22.02.2017
Wir haben mehrfach auf die Notwendigkeit des Rückschnitts der Bewuchsüberhänge über dem öffentlichen Straßengrund informiert.

Zahlreiche Grundstückseigentümer wurden auch direkt angeschrieben. Die Gemeinde möchte sich herzlich bei den Eigentümern bedanken, die ihre Bewuchsüberhänge beseitigt haben.
Weiterhin bitten/erinnern wir die restlichen Betroffenen, die ihre Hecken, Büsche, etc. noch nicht zurückgeschnitten haben, dies zeitnah zu tun.
Als Erinnerung:
Zum Schutz aller wild lebenden Tier- und Pflanzenarten ist es verboten in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, Büsche und Röhrichte komplett zu beseitigen. Besonders für Vögel ist die Entfernung der Pflanzen in diesem Zeitraum eine Gefahr, da ab 01. März die Brutzeit beginnt und sich vor allem in Hecken viele Vogelnester befinden.
Erlaubt ist das Zurückschneiden von Bäumen im Verbotszeitraum, wenn es sich dabei um schonende Form- und Pflegeschnitte, zur Entfernung des Zuwachses der Pflanzen oder den Erhalt der Gesundheit des Baumes handelt.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Amtliche Mitteilungen