04.05.2016
Zum Schutz aller Nutzer der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze müssen diese vom Bewuchsüberhang befreit werden.
Pflanzen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, müssen wie in der dargestellten Zeichnung zurückgeschnitten werden. Über der Straße, sowie über einem Teil des Gehwegs müssen 4,50 Meter vom Bewuchs freigehalten werden, über dem restlichen Gehweg 2,50 Meter.
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet Bäume, Büsche und sonstige Pflanzen zurückzuschneiden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Vor allem große Fahrzeuge, wie zum Beispiel Feuerwehrautos, können durch überhängende Pflanzen beschädigt oder behindert werden. Auch Verkehrsschilder können durch den Bewuchs verdeckt werden.
Achtung: Wenn es sich um die komplette oder massive Beseitigung von Pflanzen innerhalb der Verbotszeit (s. Amtsblattausgabe 16 vom 22.04.2016) handelt, benötigt man vor dem Rückschnitt eine Befreiung vom Naturschutz (Landratsamt Miltenberg).
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Niedernberg