13.06.2018
Selbstbestimmte Vorsorge – Rettungsdose – Vorsorgeordner
Der Seniorenbeirat Niedernberg hatte zum Thema „Selbstbestimmte Vorsorge“ eingeladen. Konrad Schmitt von der „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ (BSA) referierte vor über 60 Interessierten. Zahlreich war auch die Bereitschaft des BRK rund um Simon Aschenbrenner und Jürgen Schmelz vertreten. Der zum Abschluss vorgestellte Vorsorgeordner war durch Beirat und BRK erstellt worden. Durch die finanzielle Unterstützung der Gemeinde kam der Verkaufspreis von 7,00 € voll und ganz den „HvO“ der Gruppe „Helfer vor Ort“ des BRK zugute, insgesamt über 300 Euro.
Den vollen Saal nutzte zu Beginn die „Leihgroßeltern-Vermittlung“, um Werbung für ihre Sache zu machen. Katja Schlichting, die in Zukunft auch an den Sitzungen des Seniorenbeirats teilnehmen wird, stellte das Projekt vor. Weiterhin sind Interessierte eingeladen, sich eingehend informieren zu lassen.
Wie in „Unser Echo“ angekündigt, folgt hier ein ausführlicher Bericht zum Informationsvortrag:
Das Selbstbestimmungsrecht in Deutschland
Konrad Schmitt eröffnete seinen Vortrag mit einer Statistik: Weniger als 20 % der Bürger hätten eine Vorsorgevollmacht. Das Betreuungsrecht habe dabei bereits 1992 seine größte Wandlung erfahren, nämlich mit der Abschaffung des Vormundschaftsrechts für Erwachsene, dass es seitdem nur noch für Kinder gäbe. Das Selbstbestimmungsrecht sei in Deutschland im Vergleich zu den europäischen Nachbarstaaten sehr gut ausgebaut. Doch weiterhin gelte: „Wenn ich nicht entscheide, entscheiden andere“. Dieser Fall sei nämlich ähnlich gut geregelt. Was für viele immer wieder Unverständnis auslöse, aber eben geltendes Recht sei: „Ohne Vollmacht können selbst Eheleute nicht für einander entscheiden.“ Im Verlauf des Vortrags solle dies auch am Thema Organspende deutlich gemacht werden. Schmitt erläuterte, in seiner Beratungstätigkeit erlebe er auch oft, dass die Menschen falsch informiert werden und dafür sogar teilweise unnötige Kosten in Kauf nehmen. Der nun folgende Vortrag sei nicht nur ein Thema für das Alter. Schnell sei die Fähigkeit zur Selbstbestimmung durch eine plötzliche Krankheit oder einen Unfall derart eingeschränkt, dass die Angehörigen gefragt seien.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht sollte vor einer Erkrankung erstellt werden. Wegen der „Geschäftsfähigkeit“, aber auch um in Ruhe und ohne Hektik die Entscheidung zur Übergabe von Verantwortung treffen zu können. Darüber hinaus brauche es bei dem „Vollmachtnehmer“ die Verantwortungsbereitschaft. Man könne nicht das Gewissen einer vertrauten Person überfordern. Die Frage nach der Notwendigkeit des Einbezugs eines Notars, lasse sich sehr gut in der Beratung klären. Gerade wenn größere Vermögenswerte vorhanden sind, sei ein Notar zwingend notwendig. Da „solle nicht an der falschen Ecke gespart“ werden. Der Notar könne die Vollmacht zusätzlich in einem Zentralregister hinterlegen, auf das dann öffentliche Stellen im Bedarfsfall Zugriff haben. Eine Beglaubigung hingegen, durch eine amtliche Behörde, bezeuge eben nur die eigenhändige Unterschrift und keinesfalls den Inhalt. Damit sei die Form eher unnötige Mühe. Für viele genüge eine selbst unterzeichnete Vollmacht ohne die Notarkosten auf sich zu nehmen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die BSA keine Rechtsberatung anbietet. Diese könne nur von Anwälten und Juristen angeboten werden.
Bei der Auswahl einer Vorlage könne man zwischen etwa 250 verschiedenen Vorlagen im Internet wählen. Hier solle man dem Staat und dem Urheber der geltenden Gesetze vertrauen. Das Bundesjustizministerium bietet immer die aktuellste Vorlage zum Herunterladen an. Wichtig sei es mehrere Originale erstellen, für sich selbst als „Vollmachtgeber“ und für diejenigen, die die Vollmacht im gegebenen Fall übernehmen sollen. Zu beachten sei, dass nur die handschriftliche Angabe von Ort und Datum in Verbindung mit der Unterschrift, diese wirksam machen.
Relativ neu sei der Ausdruck des „digitalen Nachlass“. Hier gehe es zuerst um Strom, Gas und das Amazon-Konto. In zweiter Linie auch um Facebook und Co. Die Befugnis zum Löschen muss genauso erteilt werden. Diese Aspekte seien aber mittlerweile im Dokument zur Vorsorgevollmacht eingearbeitet. Auch wenn dies anderen Empfehlungen widerspreche, so sei das Anlegen einer Passwort-Liste sehr nützlich. Dazu könne auch ein USB-Stick genutzt werden. Im Übrigen gehe es darum, habe ich Vertrauen in den Vollmachtnehmer oder doch nicht?
Ersatzbevollmächtige als wichtiger Begriff
Wichtig zu klären sei der Begriff der sogenannten „Einzelverfügungsberechtigung“, die zu viel Ärger führen könne. Das bedeute z.B., jedes Kind ist gleichberechtigt an Entscheidungen beteiligt. Genauso kritisch sei die sogenannte „Untervollmacht“, die verfügt, dass die eigene Vollmacht auf Dritte mir Unbekannte übertragen werden kann, z.B. wenn meinem Bevollmächtigten selbst etwas zustößt. Zielführend sei die Festlegung einer Abfolge der Bevollmächtigten durch die Nennung eines Alleinverantwortlichen und mehrerer Ersatzbevollmächtigten.
Bankvollmacht als Sonderfall
Die Bankvollmacht muss zusätzlich zur Vorsorgevollmacht abgeschlossen werden, meist mit verschiedenen, von den Banken entwickelten, Vollmachten zu jedem einzelnen Finanzprodukt (z.B. einem Depot). Sie gilt ab dem Tag der Unterschrift und nicht wie die Vorsorgevollmacht, ab dem Zeitpunkt der eingeschränkten Selbstbestimmung durch Unfall oder Krankheit. Mindestens über das Girokonto sollte so verfügt werden, so Schmitt. Die Bankvollmacht erfordert natürlich großes Vertrauen, aber „entweder man habe Vertrauen, oder eben nicht.“ Hier bietet sich der Ehepartner an.
Bei der Vorsorgevollmacht sei das nach 40 Jahren Ehe nicht mehr der Fall. Zu eng sei die Beziehung, als dass man seinem Lebensbegleiter diese Bürde auferlegen sollte. Dem Willen des erkrankten Partners könne der Ehepartner nicht gerecht werden. Die eigenen Kinder seien da im entsprechenden Alter besser geeignet und hätten etwas mehr Abstand.
Patientenverfügung
Dem wohl bekanntesten Begriff aus dem Bereich der Vorsorge ging eine 10-jährige Diskussion voran. Diese mündete in einer Neuregelung im BGB im Jahr 2009 (§ 1901a). Das heißt auch, dass Verfügungen aus den Jahren davor höchstwahrscheinlich nicht mehr gültig sind. Prinzipiell muss der Hausarzt zu den Möglichkeiten der freiwilligen Patientenverfügung beraten. Aber auch die BSA und z.B. die Hospizvereine bieten eine kostenlose persönliche Beratung an. Im Gesetz klar geregelt ist: Ohne Vorsorgevollmacht liegt die Durchsetzung der Patientenverfügung nicht bei den Angehörigen oder dem Ehepartner. D.h. für das persönliche Umfeld ist eine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht nicht umzusetzen. Dritte entscheiden dann. Ansonsten seien viele Dinge, wie Unterschriften und die Weitergabe der Dokumente, zu regeln wie bei der Vorsorgevollmacht. Im Fall der Fälle sei meist nicht der konkrete Fall abgebildet. Wichtig sei es, über seine eigenen Werte und Vorstellungen zu berichten, zusätzlich auch mündlich im Austausch mit den eigenen Angehörigen. Ein Widerruf sei jederzeit möglich. Für die Hausärzte genüge die Info, dass eine Verfügung vorhanden ist. Falls gewünscht könne ein Kopie ausgehändigt werden. Kosten sollten keine notwendig sein.
Jeder Partner verfasse eigene Vollmachten und Verfügungen, nur beim Testament könne ein gemeinsames Dokument aufgesetzt werden, das bekannte „Berliner Testament“. Dieses sei in jedem Fall beim Notar zu erstellen. Die Kosten seien zudem niedriger als für den „Erbschein, verfügt durch das Nachlassgereicht. Hinzu komme eine möglicherweise lange Wartezeit.
Organspende
Wie eingangs angedeutet, bieten die Regelungen zur Organspende einen wichtigen Hinweis darauf, wie schnell es notwendig werden kann, sich mit dem Thema Vorsorge zu befassen. So steht Deutschland mit seiner Regelung zur Organspende relativ alleine da. In vielen europäischen Urlaubszielen gilt nämlich: Wer der Organspende nicht ausdrücklich widerspricht, willigt ein. D.h. ein Autounfall in Italien kann einen deutschen Urlauber zum unfreiwilligen Spender machen. Ob jemand Spenden will oder nicht, dazu gibt Schmitt keine Empfehlungen. Er weist aber darauf hin, dass sehr wohl auch alte Menschen Spender werden können. Das verrate der Passus „… und Gewebe“. Es sei erstaunlich, welche Möglichkeiten die moderne Medizin an dieser Stelle biete. Aber auch die deutschen Organspende-Ausweise verfügen über ein Feld zum Ankreuzen: „Nein, ich widerspreche einer Entnahme…“. Der Referent wirbt dafür „selbst Verantwortung zu übernehmen“ und die sehr schwere Entscheidung nicht denen zu überlassen, denen sie am allerschwersten fällt, den Hinterbliebenen.
Das Duo aus Dose und Ordner
Zum Schluss des Vortrags geht es um die Inhalte des Vorsorgeordners, der sowohl die Originale als auch vorbereitete Kopien für das Krankenhaus enthalten sollte. In den großen Institutionen würden auch wichtige Dokumente abhandenkommen. Gleichzeitig werden Vollmacht und Verfügung schon in einem Atemzug mit der Krankenkassenkarte am Empfang verlangt.
Der Ordner besticht im Wesentlichen durch das Register, das die vielen Themen auflistet. Teilweise sind Vorlagen vorhanden (Vorsorgevollmacht) oder Empfehlungen zur eigenen Erstellung hinterlegt (Patientenverfügung). Aber auch Platzhalter für weitere Dokumente weißen auf die Möglichkeiten hin: Denn die nötige Zusammenstellung zu den Versicherungen bringe in der Beratungspraxis oft Sparpotential zutage. So habe bei einem Rentner noch die Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden. Auch könne in dem Zuge der Tarif oftmals angepasst werden. Gerade älteren Menschen, über 60 Jahre, werde auf Anfrage ein passender Senioren-Tarif angeboten, z.B. auch bei der Haftpflicht.
Auch in der Rettungsdose sollten Informationen aktuell gehalten werden. Im Notfall sei vielleicht der Vertretungsarzt beim Hausbesuch vor Ort. Diese Dose könne bei Alleinstehenden auch hilfreich sein, um die Versorgung von Haustieren zu gewährleisten.
Unter den Rückfragen aus dem Publikum kam es auch zu Hinweisen durch die anwesenden Rettungskräfte. Bei jeder Änderung könne der Ausdruck eines Medikamentenplans vom Hausarzt verlangt werden. Dieser ergänze die Dose sinnvoll, da er gut leserlich sei und eine aktuelle Übersicht biete. Für Diskussionen sorgte ein noch unterschiedliches und situationsabhängiges Vorgehen zwischen den Hauptamtlichen im Landkreis und Stadtgebiet. Für Miltenberg berichtete Schmitt von einem Koordinierungstreffen mit den Verantwortlichen der Leitstellen im Landkreis. Wesentlich war letztlich die Aussage von Simon Aschenbrenner (Helfer vor Ort), dass die Dose bereits in drei Fällen entscheidend geholfen habe.
Einige Käufer der Rettungsdosen haben den Informations-Flyer nicht mitgenommen. Diese werden im Rathaus aufbewahrt und können dort nachträglich abgeholt werden.
Wie geht es weiter?
Wer nun nach dem Vortrag einen Vorsorgeordner erwerben möchte, hat dazu Gelegenheit am Kerbsonntag am Stand von BRK und Seniorenbeirat oder beim Garagenfest des Bayerischen Roten Kreuz (15. und 16.09.18). Dann stehen auch die HvO und die Seniorenbeirätinnen und Seniorenbeiräte für Rückfragen zu Verfügung. Denn dies ist ein Grundsatz des Angebots der BSA: „Ohne fundierte Hintergrundinformationen nützen all die Angebote im Internet usw. recht wenig“. Gerade die Darstellung der Zusammenhänge war oftmals Gegenstand der Fragen aus der Zuhörerschaft.
Kontakt zur:
BSA - Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige
Ansprechpartner: Konrad Schmitt, Franziska Hofmann
E-Mail: info@seniorenberatung-mil.de
Büro Miltenberg, Brückenstr. 19, Tel.: 09371 6694920
Montag von 10 - 12 Uhr, Dienstag von 15 - 17 Uhr, Donnerstag von 9 - 11 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Büro Erlenbach, Bahnstr. 22 (neben Rathaus), Tel.: 09372 9400075
Mittwoch von 9 - 12 Uhr, sowie nach Vereinbarung
Kategorien: Gemeinde & Bürger, Soziales & Gesundheit - Senioren