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28.11.2018
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 11.09.2018 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I und II“ Nr. 11.12 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 20.11.2018 gebilligte Planung (Planentwurf mit Begründung vom 14.11.2018) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 10.12.2018 bis einschließlich 10.01.2019
im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die dargestellte Bebauungsplanänderung sieht auf der südlichen Seite des Grundstücks eine Erhöhung der überbaubaren Fläche vor, im westlichen Teil des Grundstücks wird die überbaubare Fläche weggenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).
Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Gemeinde www.niedernberg.de unter dem Menüpunkt „Gemeinde und Bürger“, „Aktuelles, Zahlen, Daten, Fakten“, „Bauleitplanverfahren“ eingestellt (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB); zusätzlich sind die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete Planung (Planentwurf mit Begründung vom 09.10.2018) veröffentlicht.
Niedernberg, 26.11.2018
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren, Amtliche Mitteilungen