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14.11.2018
Aufstellung Bebauungsplanänderung „Südlicher Ortsrand“ Nr. 06.17
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 24.07.2018 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“ Nr. 06.17 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 16.10.2018 gebilligte Planung (Planentwurf mit Begründung vom 09.10.2018) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 26.11.2018 bis einschließlich 28.12.2018
im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die dargestellte Bebauungsplanänderung sieht auf dem Gelände des Waldweges 5 die Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).
Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Gemeinde www.niedernberg.de unter dem Menüpunkt „Gemeinde und Bürger“, „Aktuelles, Zahlen, Daten, Fakten“, „Bauleitplanverfahren“ eingestellt (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB); zusätzlich sind die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete Planung (Planentwurf mit Begründung vom 09.10.2018) veröffentlicht.
Niedernberg, 12.11.2018
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren