10.01.2024
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Niedernberg für das Haushaltsjahr 2024
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Niedernberg
für das Haushaltsjahr 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2023 die untenstehende Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 1 GO beschlossen. Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 67 Abs. 4, 71 Abs. 2 GO). Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 29.12.2023 mitgeteilt, dass sich keine Beanstandungen der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in der rechtsaufsichtlichen Prüfung ergeben haben. Die Haushaltssatzung wird hiermit nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 und Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekanntgemacht.
Der Haushalt steht gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 auf der Homepage der Gemeinde Niedernberg zur Verfügung; weiterhin kann er während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, eingesehen werden.
Ergebnishaushalt 2024:
Finanzhaushalt 2024:
Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 2024
Verbindlichkeitenübersicht 2024
Verpflichtungsermächtigungen 2024
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger