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15.11.2024
Öffentliche Beteiligung an Windenergieplanung
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 01.10.2024 beschlossen, das Kapitel 5.2 „Energie“ des Regionalplans fortzuschreiben und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Gemäß Art. 16 Abs. 1 BayLplG ist hierzu die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Planunterlagen werden in der genannten Zeit auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken
Menüpunkt „Aktuelle Beteiligungsverfahren“
und auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain
Menüpunkt „Windkraft“ eingestellt.
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollen die Stellungnahmen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 15.01.2025 elektronisch übermittelt werden. Zum Beteiligungsformular gelangen Sie hier.
Gleichzeitig wird der Änderungsentwurf des Regionalplans einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 ROG zur Einsicht ausgelegt im
Landratsamt Miltenberg
Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg
Zimmer 254
vom 15.11.2024 bis 15.01.2025
von Montag bis Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung per E-Mail an
bauleitplanung@lra-mil.de
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten an den Feiertagen.
Das Landratsamt Miltenberg ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Dezember 2024 geschlossen.
Es besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail an region1@reg-ufr.bayern.de oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain (c/o Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg).
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschl. Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das auf den o.g. Internetseiten veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren, Amtliche Mitteilungen