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01.12.2021
Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Römer- und Bietstraße“
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Ortsübliche Bekanntmachung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Römer- und Bietstraße“ im Zuge dessen Änderung
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Bebauungsplanänderung „Zwischen Römer- und Bietstraße“ Nr. 07.05 in seiner Sitzung am 19.10.2021 als Satzung beschlossen. In dieser Bebauungsplanänderung wurde der Teilbereich auf Höhe Bietstraße 11 und 13 Mischgebiet zu Allgemeinem Wohngebiet. Aufgrund dessen wurde die Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Sitzung des Gemeinderats am 23.11.2021 festgestellt.
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung zum TOP 5 „Feststellung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Zwischen Römer- und Bietstraße" im Zuge dessen Änderung“:
„Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stellt die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich „Zwischen Römer- und Bietstraße“ in der Fassung vom 18.10.2021 fest.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Römer- und Bietstraße“ und am 19.10.2021 den dementsprechenden Satzungsbeschluss gefasst.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung erfolgt aufgrund der Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Römer- und Bietstraße“ bei welchem der Plan an die tatsächliche Beschaffenheit angepasst wird. Diese Berichtigung ist ein rein redaktioneller Vorgang, es ist weder eine Beteiligung, noch eine Genehmigung von Nöten.“
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 29.11.2021Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren