18.08.2021
Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanänderung „Zwischen Römer- und Bietstraße“ Nr. 07.05
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplanänderung „Zwischen Römer- und Bietstraße“ Nr. 07.05
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 27.04.2021 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Römer- und Bietstraße“ Nr. 07.05 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 27.07.2021 gebilligte Planung (Planentwurf, textliche Festsetzungen und Begründung vom 08.07.2021) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 30.08.2021 bis einschließlich 30.09.2021
im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die dargestellte Bebauungsplanänderung sieht im Bereich der Bietstraße 11 und 13 eine zusätzliche rückwärtige Bebauungsmöglichkeit für ein Wohnhaus vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können (schriftlich, mündlich oder elektronisch) und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).
Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage der Gemeinde www.niedernberg.de unter dem Menüpunkt „Gemeinde und Bürger“, „Aktuelles, Zahlen, Daten, Fakten“, „Bauleitplanverfahren“ eingestellt (§ 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB); zusätzlich sind die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete Planung (Planentwurf mit Begründung vom 08.07.2021) veröffentlicht.
Niedernberg, 03.08.2021
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
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