12.03.2025
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Ortsrand Teil I“ Nr. 03.13
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Ortsrand Teil I“ Nr. 03.13
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 die Aufstellung für die Änderung des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand Teil I“ unter der Nr. 03.13 im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummer 7000/69, Tafelweg 22, die Errichtung eines zweigeschossigen, freistehenden Einfamilienhau-ses mit Walmdach ermöglicht werden. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprü-fung durchgeführt.
Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 25.02.2025 gebilligte Planung (Planentwurf mit Begründung vom 13.02.2025) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand Teil I“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Westlicher Ortsrand Teil I“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen finden Sie hier: Entwurf Bebauungsplan, Entwurf Begründung
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 10.03.2025
Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren, Gemeinde & Bürger