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31.07.2022
Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanänderung „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 03.12
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplanänderung „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 03.12
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 27.07.2021 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Ortsrand“ Nr. 03.12 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 12.07.2022 gebilligte Planung (Planentwurf sowie textliche Festsetzung mit Begründung vom 04.07.2022 mit der Berichtigung des Flächennutzungsplans) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022
im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die dargestellte Bebauungsplanänderung sieht auf den Grundstücken der Römerstraße 1 sowie der Römerstraße 5 eine rückwärtige Wohnhausbebauung vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können (schriftlich, mündlich oder elektronisch) und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).
Niedernberg, 14.07.2022
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren