Niedernberg Niedernberg

Bekanntmachung Bebauungsplanänderung „Südlicher Ortsrand“ Nr. 06.18

12.03.2025
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“ Nr. 06.18

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“ Nr. 06.18

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 die Aufstellung für die Änderung des Bebauungsplans „Südlicher Ortsrand“ unter der Nr. 06.18 im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummer 11610, Großwallstädter Straße 27, im rückwärtigen Bereich ein Einfamilienhaus mit Pultdach ermöglicht werden. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 25.02.2025 gebilligte Planung (Planentwurf mit Begründung vom 13.02.2025) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025 im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Südlicher Ortsrand“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Südlicher Ortsrand“ nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen finden Sie hier: Entwurf Bebauungsplan, Entwurf Begründung

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 10.03.2025

Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren, Gemeinde & Bürger

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