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18.08.2021
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.35
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.35
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand “ Nr. 05.35 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Nordwestlicher Ortsrand“ unter der Nr. 05.35 für die Fl.Nrn. 6248 bis 6252, dahingehend, dass auf den Grundstücken eine zusätzliche Bebauung möglich wird. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Grundstückseigentümern wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 oder online unter https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/bauleitplanverfahren/.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 03.08.2021Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren