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08.08.2022
Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanänderung „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.35
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplanänderung „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.35
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 19.07.2022 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.35 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 19.07.2022 gebilligte Planung (Planentwurf sowie textliche Festsetzungen mit Begründung vom 18.07.2022 mit der Berichtigung des Flächennutzungsplans) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 08.08.2022 bis einschließlich 07.09.2022
im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die dargestellte Bebauungsplanänderung sieht auf dem Grundstück des Heckenwegs 6 eine rückwärtige Wohnhausbebauung vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können (schriftlich, mündlich oder elektronisch) und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren