09.06.2021
Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanänderung „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ Nr. 08.11
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplanänderung „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ Nr. 08.11
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 14.07.2020 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ Nr. 08.11 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 08.06.2021 gebilligte Planung (Planentwurf, textliche Festsetzungen, Flächennutzungsplanberichtigung und Begründung vom 02.06.2021) inkl. der zugrunde liegenden naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und der schalltechnischen Untersuchung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 18.06.2021 bis einschließlich 19.07.2021
im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die dargestellte Bebauungsplanänderung sieht eine Änderung des Gewerbegebiets auf ein Mischgebiet vor. Weiterhin sollen auf den Grundstücken der Römerstraße 77 und 77a zwei Mehrfamilienwohnhäuser errichtet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können (schriftlich, mündlich oder elektronisch) und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).
Niedernberg, 08.06.2021
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren