02.08.2017
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Ortsübliche Bekanntmachung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlich des Wasserturms“ im Zuge dessen Änderung
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Bebauungsplanänderung „Nördlich des Wasserturms“ Nr. 02 in seiner Sitzung am 23.05.2017 als Satzung beschlossen. In dieser Bebauungsplanänderung wurde die Grenze zwischen dem Misch- und dem Allgemeinen Wohngebiet verschoben. Aufgrund dessen wurde die Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Sitzung des Gemeinderats am 25.07.2107 festgestellt.
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung zum TOP 2 „Feststellung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlich des Wasserturms“ im Zuge dessen Änderung:
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg stellt die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich „Nördlich des Wasserturms“ in der Fassung vom 23.05.2017 fest.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 04.04.2017 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Berichtigung des Flächennutzungsplans. Die Berichtigung erfolgt aufgrund der Änderung des Bebauungsplans „Nördlich des Wasserturms“, bei welcher die Grenze zwischen dem Misch- und dem Allgemeinen Wohngebiet verschoben wurde. Diese Berichtigung ist ein rein redaktioneller Vorgang, es ist weder eine Beteiligung, noch eine Genehmigung von Nöten.“
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 31.07.2017
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
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