18.08.2021
der Haushaltssatzung der Gemeinde Niedernberg für das Haushaltsjahr 2021
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Niedernberg
für das Haushaltsjahr 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2021 die untenstehende Haushaltssatzung 2021 samt ihren Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 1 GO beschlossen. Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 67 Abs. 4, 71 Abs. 2 GO). Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 02.08.2021, eingegangen am 04.08.2021, mitgeteilt, dass sich keine Beanstandungen der Haushaltssatzung mir ihren Anlagen in der rechtsaufsichtlichen Prüfung ergeben haben. Die Haushaltssatzung wird hiermit nach Art. 65 Abs. 3 Satz 2 und Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekanntgemacht.
Der Haushalt steht gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 auf der Homepage der Gemeinde Niedernberg zur Verfügung; weiterhin kann er während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, eingesehen werden.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan
der Gemeinde Niedernberg, Landkreis Miltenberg,
für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund Artikel 63 ff. Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Niedernberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zu Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 200.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Niedernberg, den 06.08.2021
gez. Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
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