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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Aufstellung Bebauungsplanänderung „Westlicher Ortstrand I“ Nr. 03.11 - Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

26.07.2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat am 24.04.2018 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 03.11 beschlossen.

Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 10.07.2018 gebilligte Planung (Planentwurf mit Begründung vom 05.07.2018) sowie der Bericht über die schalltechnische Untersuchung wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
                                                  vom 06.08.2018 bis einschließlich 07.09.2018

im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

 Die dargestellte Bebauungsplanänderung sieht auf dem Gelände der Pfarrer-Seubert-Straße 13 zwei Baufelder für jeweils ein Einfamilienhaus vor. Weiterhin wurde auf dem derzeitigen Gebäude des Blumenhauses für etwaige Vorhaben in der Zukunft ebenfalls ein Baufeld für ein Einfamilienhaus eingeplant.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB).

Planentwurf mit Begründung vom 05.07.2018

Bericht über die schalltechnische Untersuchung

Niedernberg, 24.07.2018

 

Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister

 

 
 

 

 

 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren

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