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02.09.2016
Auslegung der Antragsunterlagen zur Verlängerung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis der Abwasserbeseitigung aus der Kläranlage der Gemeinde Niedernberg
Die Gemeinde Niedernberg hat bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Miltenberg die o. g. Verlängerung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG, § 15 WHG für die Abwasserbeseitigung aus der Kläranlage der Gemeinde Niedernberg beantragt.
Die Unterlagen liegen gem. Art. 69 Abs. 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG für die Dauer eines Monats öffentlich aus.
Sie können in der Zeit vom 05.09.2016 bis 07.10.2016
im Rathaus, Zimmer OG03, während der allgemeinen Öffnungszeiten,
eingesehen werden.
Etwaige Einwendungen sind bei der Gemeinde Niedernberg oder beim Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, vorzubringen. Die Einwendungen müssen spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei einer der genannten Stellen schriftlich eingegangen sein. Alle nach der Frist vorgebrachten Einwände sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Personen, welche Einwände erhoben haben, können vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung unterrichtet werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwände durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Die Antragsunterlagen sind hier einsehbar:
Einzugsgebiete
Pläne und Ansichten
Anl 1a Einwohner und verk H20
Anl 1b Auswertung Jahresberichte
Anl 1b Jahresbericht 2011
Anl 1b Jahresbericht 2012
Anl 1b Jahresbericht 2013
Anl 1b Jahresbericht 2014
Anl 1b Jahresbericht 2015
Anl 1c Prognosedaten EZG gemäß GEP 2011
Anl 2_Prüfung Anforderungsstufen
August 2016_E-Bericht KA 2016
Niedernberg, 22.08.2016
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
(Siegel)
Kategorien: Gemeinde & Bürger