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29.06.2020
Die Gemeinde prüft aktuell in welchen Wochen eine Betreuung der Grundschulkinder in den Sommerferien erfolgen kann.
Hierfür wurden zwei Abfragebögen (einer der Gemeinde und einer des Staatsministeriums) zur Verfügung gestellt.
Für eine erforderliche Betreuung in den Sommerferien muss der versandte Rückmeldebogen der Gemeinde mit der Angabe des notwendigen Betreuungsbedarfs spätestens am Donnerstag, 02.07.2020 im Rathaus eingegangen sein. Nach Prüfung des Bedarfs erfolgt eine Rückmeldung an die betroffenen Eltern, ob und wann eine Betreuung stattfindet.
Alle bislang vorgenommenen Buchungen finden aufgrund der veränderten Bedingungen keine Berücksichtigung.
Die Abfrage beruht auf den aktuellen Kenntnissen, dass eine Ferienbetreuung stattfinden darf.
In der Ferienbetreuung gilt das Hygienekonzept der Grundschule unverändert fort.
Für den Fall, dass keine Betreuung seitens der Ferienbetreuung angeboten wird, werfen Sie zusätzlich die ebenfalls versandte, vom Staatsministerium erstellte, Bedarfsanmeldung im Rathaus ein (auch spätestens am Donnerstag, 02.07.2020).
Kategorien: Soziales & Gesundheit - Ferienbetreuung