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26.08.2020
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.34, Ringstraße 16 bis 24
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Nordwestlicher Ortsrand“ Nr. 05.34 für die Flurnummern 6178 bis 6182, Ringstraße 16 bis 24, mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Nordwestlicher Ortsrand“ unter der Nr. 05.34 für die Fl.Nrn. 6178 bis 6182, Ringstraße 16 bis 24, dahingehend, dass auf dem Grundstück eine zusätzliche Bebauung möglich wird. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Grundstückseigentümern wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03. Sie können sich bis einschließlich 30.09.2020 in der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 zur Planung äußern.
https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=4813
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 24.08.2020
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren