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26.08.2020
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ Nr. 08.11
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ Nr. 08.11 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ unter der Nr. 08.11 für die Fl.Nrn. 3211/7, 3211/13, 3211/14, 3211/19 (Teilstück), 3211/24, 3211/26, 3211/90 und 3211/95, mit dem Ziel die Gebietsart Mischgebiet festzusetzen. Weiterhin soll auf den Flurnummern 3211/14 und 3211/90 Baurecht für Mehrfamilienhäuser geschaffen werden.
Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Antragstellern wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03. Sie können sich bis einschließlich 30.09.2020 in der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 zur Planung äußern.
https://buergerinfo-niedernberg.de/to0050.php?__ktonr=4848
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 24.08.2020
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren