Niedernberg Niedernberg

Amtliche Bekanntmachung

20.11.2024
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Ge-meinde Niedernberg (Hebesatzsatzung)

Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 eine Satzung für die Festsetzung der Grund-steuerhebesätze der Gemeinde Niedernberg (Hebesatzung). Nachstehend geben wir die ausgefer-tigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:

Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Niedernberg (Hebesatzsatzung)

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796, 797), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Niedernberg folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 310 v. H.
  2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 310 v. H.

§ 2  Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Niedernberg, 13.11.2024
Gemeinde Niedernberg

Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Amtliche Mitteilungen

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