27.03.2024
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg vom 14.05.2002 beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:
Die Gemeinde erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg vom 14.05.2002, zuletzt geändert am 27.07.2021, wird wie folgt geändert:
§ 10 erhält in Abs. 3 folgende Neufassung:
(3) Die Gebühr beträgt 1,88 € pro m³ entnommenem Wasser.
§ 10 erhält in Abs. 4 folgende Neufassung:
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,88 € pro m³ entnommenem Wasser.
§ 2
1Die Satzung tritt zum 01.05.2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Vorgängerversion vom 27.07.2021 außer Kraft.
Niedernberg, 19.03.2024
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen