27.03.2024
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes
Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) erlässt die Gemeinde Niedernberg folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung:
§ 1
Die Gebührensatzung zur Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes vom 26.07.2023 wird wie folgt geändert:
§ 2 erhält in Nr. 2 folgende Neufassung:
2. Die Gebühr für das Grillholz beträgt je ½ Ster 72,00 €
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2024 in Kraft.
Niedernberg, 19.03.2024
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
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