27.03.2024
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg vom 03.03.1995 beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:
Die Gemeinde erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Niedernberg vom 03.03.1995, zuletzt geändert am 27.07.2021, wird wie folgt geändert:
§ 10 erhält in Abs. 1 folgende Neufassung:
(1) 1Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 3,09 € pro m³ Abwasser.
§ 2
1Die Satzung tritt zum 01.05.2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Vorgängerversion vom 27.07.2021 außer Kraft.
Niedernberg, 19.03.2024
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
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