08.04.2020
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg
Der Ferienausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2020 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg vom 14.05.2002 beschlossen. Nachstehend geben wir die ausgefertigte Satzung in ihrem vollen Wortlaut amtlich bekannt:
Die Gemeinde erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Niedernberg vom 14.05.2002, zuletzt geändert am 13.04.2016, wird wie folgt geändert:
- § 10 erhält in Abs. 3 folgende Neufassung:
(3) Eine Gebühr von 1,16 € pro m³ entnommenem Wasser wird den Vorauszahlungen im Jahr 2020 zugrunde gelegt. Die endgültige Gebührenhöhe wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ermittelt und rückwirkend zum 01.05.2020 festgesetzt. - § 10 erhält in Abs. 4 folgende Neufassung:
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so wird eine Gebühr von 1,16 € pro m³ entnommenem Wasser zugrunde gelegt. Die endgültige Gebührenhöhe wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ermittelt und rückwirkend festgesetzt.
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.
Niedernberg, 01.04.2020
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen