15.02.2024
Informationen aus der Gemeindekasse
Bei Zahlungsverzug erhält der Pflichtige aktuell zunächst eine Zahlungserinnerung. Zahlt er nicht erhält er eine Erste Mahnung, eine Zweite Mahnung und zuletzt die Ankündigung der Vollstreckung.
Im Rahmen einer überörtlichen Prüfung wurde diese Vorgehensweise beanstandet und die Gemeindeverwaltung aufgefordert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach einer Mahnung, direkt die Ankündigung der Vollstreckung zu verschicken.
Ab Mitte Februar wird die Vorgehensweise entsprechend angepasst!
Kategorien: Gemeinde & Bürger