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18.12.2024
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand I“ Nr. 06.18 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand I“ unter der Nr. 06.18 für die Fl.Nr. 11610 dahingehend, dass auf dem Grundstück ein zweigeschossiges Einzelhaus mit Pultdach möglich wird. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Grundstückseigentümern wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 oder hier.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 16.12.2024
Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger