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18.12.2024
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II“ Nr. 11.14 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg stellt den Bebauungsplan „Altbaugebiet I+II“ unter der Nr. 11.14 als einfachen Bebauungsplan neu auf. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 oder hier.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 16.12.2024
Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger