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Abschaffung Kinderreisepass

15.11.2023
Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft.

Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 aufgrund seiner nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise eingeschränkten Anerkennung in anderen Staaten abgeschafft.

Für Kinder und Jugendliche können ab nächstem Jahr nur noch Personalausweise oder elektronisch lesbare Reisepässe beantragt werden. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Für welches Reiseziel Sie welches Ausweisdokument benötigen, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) einsehen.

Ausweisdokumente für Personen bis 24 Jahren haben eine ausgewiesene Gültigkeit von 6 Jahren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass wenn das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Ausweisinhabers abweicht, das Dokument automatisch seine Gültigkeit verliert und somit für Reisen nicht mehr verwendet werden kann. Das Gültigkeitsdatum des Dokuments ist hierbei unerheblich.

Die Gebühren betragen für den Personalausweis 22,80 € und für den Reisepass 37,50 €.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium des Innern für Heimat.

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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