02.04.2025
Der Stand Ihres Wasserzählers muss bis spätestens 30.04.2025 übermittelt werden.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich.
Ab kommender Woche werden die Ablesebriefe zum Mitteilen der Zählerstände für die Abrechnung 2024/2025 verteilt.
Der Stand Ihres Wasserzählers muss bis spätestens 30.04.2025 der Gemeinde Niedernberg übermittelt werden. Gerne können Sie den Stand kostenlos über das Bürgerserviceportal übermitteln oder alternativ die Rückseite des Ablesebriefes ausfüllen und diesen in den Briefkasten der Gemeinde Niedernberg einwerfen.
Sollte die Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 auf einen anderen Eigentümer umgeschrieben worden sein, erfolgt die Verbrauchsgebührenumschreibung auf den neuen Eigentümer automatisch zum 01.05.2025.
Kategorien: Gemeinde & Bürger