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12.04.2023
Sollten Sie Ihre Zählerstände noch nicht an die Gemeindeverwaltung übermittelt haben, so können Sie dies noch bis Ende April nachholen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Zählerstand, welcher einmal im Jahr abgelesen werden muss, ist für die Erstellung der Jahresabrechnung von den Wasser- und Abwassergebühren erforderlich.
Die Ablesebriefe wurden bereits verteilt.
Bitte denken Sie daran, den Stand Ihres Wasserzählers bis zum 30.04.2023 der Gemeinde Niedernberg zu übermitteln. Gerne können sie dafür das kostenlose Bürgerserviceportal nutzen oder alternativ die Rückseite des erhaltenen Schreibens ausfüllen und dieses in den Briefkasten der Gemeinde Niedernberg einwerfen.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen